Bundesverfassungsgericht entscheidet über UPC
In seinem Beschluss vom 13. Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht, mit dem die Hoheitsrechte an das einheitliche Patentgericht übertragen werden sollen, nichtig ist.
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